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Kommentare
Ja...musste gerade schmunzeln...
Nun sind es ein paar Jahre später und es ist immer...
Nun sind es ein paar Jahre später und es ist immer...
Bettina (Gast) - 28. Dez, 21:36
Da kommt was zusammen
Ja da kommt an einem Tag schon eine Menge zusammen!...
Ja da kommt an einem Tag schon eine Menge zusammen!...
Klaudia (Gast) - 7. Mai, 11:42
Nee, die würde ich auch...
Nee, die würde ich auch nie kaufen! Außerdem schmecken...
Nee, die würde ich auch nie kaufen! Außerdem schmecken...
Sara (Gast) - 12. Apr, 15:04
sieht sehr schön aus!
Herzlicher...
sieht sehr schön aus! Herzlicher Gruß Sara
sieht sehr schön aus! Herzlicher Gruß Sara
Sara (Gast) - 12. Apr, 15:03
Straßenbauamt, oder Gemeindestraßenverwaltung oder wer auch immer dort mitten auf der Kreuzung mutwillig das künstliche Verkehrshindernis installiert hat, ohne zugleich Verkehrszeichen oder Leiteinrichtungen (z.B. Bodenmarkierungen, Pöller o.ä.) anzubringen: im Falle eines Unfalls oder Beschädigung eines Fahrzeuges wären die bestimmt nach § 315b (1) Abs 2. StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr *) haftbar und anteilsmäßig zu Schadensersatz verpflichtet.
*) "Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
1. [..]
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch [..] fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird [..] bestraft."