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Kommentare

Ja...musste gerade schmunzeln...
Nun sind es ein paar Jahre später und es ist immer...
Bettina (Gast) - 28. Dez, 21:36
Da kommt was zusammen
Ja da kommt an einem Tag schon eine Menge zusammen!...
Klaudia (Gast) - 7. Mai, 11:42
Wunderschön
zum Träumen schön. Ich liebe das Meer :-)
wandlerin - 7. Mai, 22:13
Nee, die würde ich auch...
Nee, die würde ich auch nie kaufen! Außerdem schmecken...
Sara (Gast) - 12. Apr, 15:04
sieht sehr schön aus! Herzlicher...
sieht sehr schön aus! Herzlicher Gruß Sara
Sara (Gast) - 12. Apr, 15:03
nömix - 5. Jul, 12:54

Gemäß StVO ist beim Linksabbiegen am Kreuzungsmittelpunkt (rot angekreuzt) tangential links vorbeizufahren (grün gepunktet) – würde also direkt über die Verkehrsinsel führen:

Straßenbauamt, oder Gemeindestraßenverwaltung oder wer auch immer dort mitten auf der Kreuzung mutwillig das künstliche Verkehrshindernis installiert hat, ohne zugleich Verkehrszeichen oder Leiteinrichtungen (z.B. Bodenmarkierungen, Pöller o.ä.) anzubringen: im Falle eines Unfalls oder Beschädigung eines Fahrzeuges wären die bestimmt nach § 315b (1) Abs 2. StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr *) haftbar und anteilsmäßig zu Schadensersatz verpflichtet.

*) "Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
    1. [..]
    2. Hindernisse bereitet oder
    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch [..] fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird [..] bestraft.
"

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