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Kommentare

Ja...musste gerade schmunzeln...
Nun sind es ein paar Jahre später und es ist immer...
Bettina (Gast) - 28. Dez, 21:36
Da kommt was zusammen
Ja da kommt an einem Tag schon eine Menge zusammen!...
Klaudia (Gast) - 7. Mai, 11:42
Wunderschön
zum Träumen schön. Ich liebe das Meer :-)
wandlerin - 7. Mai, 22:13
Nee, die würde ich auch...
Nee, die würde ich auch nie kaufen! Außerdem schmecken...
Sara (Gast) - 12. Apr, 15:04
sieht sehr schön aus! Herzlicher...
sieht sehr schön aus! Herzlicher Gruß Sara
Sara (Gast) - 12. Apr, 15:03

Wer hat Vorfahrt?

Eigentlich die falsche Frage, Vorfahrt habe ich!
Aber wo biege ich ein? Gelber Pfeil oder roter Pfeil (siehe Foto)

Also, das silberene Auto bin ich (könnte ich sogar sein, vielleicht bin ich es auch) ;-)
Ich möchte links in die Strasse einbiegen. Keine Einbahnstrasse.
An der Einmündung ist eine gemauerte Verkehrsinsel. (habe ich etwas schwarz eingerahmt)

Biege ich beim gelben Pfeil ein, hupen mich entgegenkommende Autofahrer an.
Biege ich beim roten Pfeil ein, ist der Winkel so steil, kommt mir einfach komisch vor.

Verkehrsinseln lässt man links liegen!
Habe ich so in der Fahrschule gelernt!
Obs noch gilt?
Dann müsste ich beim roten Pfeil einbiegen.

Nachtblau - 5. Jul, 11:03

Also ich würde sagen beim roten Pfeil. Außer es ist vorgeschriebene Fahrtrichtung und man darf nicht abbiegen...

Stellar - 5. Jul, 11:44

Abbiegen darf man.

Mir kam mal ein Fahrschulwagen entgegen, abgebogen beim gelben Pfeil.
Muss aber nichts heissen, vielleicht hat der Fahrschüler hinterher eine Belehrung bekommen, dass er falsch gefahren ist ;-)
nömix - 5. Jul, 12:54

Gemäß StVO ist beim Linksabbiegen am Kreuzungsmittelpunkt (rot angekreuzt) tangential links vorbeizufahren (grün gepunktet) – würde also direkt über die Verkehrsinsel führen:

Straßenbauamt, oder Gemeindestraßenverwaltung oder wer auch immer dort mitten auf der Kreuzung mutwillig das künstliche Verkehrshindernis installiert hat, ohne zugleich Verkehrszeichen oder Leiteinrichtungen (z.B. Bodenmarkierungen, Pöller o.ä.) anzubringen: im Falle eines Unfalls oder Beschädigung eines Fahrzeuges wären die bestimmt nach § 315b (1) Abs 2. StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr *) haftbar und anteilsmäßig zu Schadensersatz verpflichtet.

*) "Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
    1. [..]
    2. Hindernisse bereitet oder
    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch [..] fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird [..] bestraft.
"

stellinger - 5. Jul, 15:30

Ich würde mich auch an der punktierten grünen Linie bzw. an dem roten Pfeil orientieren, denn wenn Du dem gelben Pfeil folgst, besteht die Gefahr, dass Du mit dem Linksabbieger, der dort gegebenenfalls steht, kollidierst.
Auf diese Insel gehören weiße Pfeile auf blauem Grund, der die Fahrtrichtung eindeutig klärt.
Ich würde mit dieser Frage mal die nächste Polizeidienststelle ansteuern. Mal hören, was die "Obrigkeit" dazu verlauten läßt.

in-cognito - 5. Jul, 18:31

ganz klar gelber pfeil.
da die richtungen durch das dreieck vorgegeben sind.
und danach rechts vor links an der endspitze.
sone inseln sind hier auch mehrere im dorf.

Stellar - 6. Jul, 09:47

Vielen Dank für die Antworten.

Viele Autos, die die untere Strasse befahren (in die ich einbiegen will) fahren dort, wo der gelbe Pfeil ist, total mittig und denken nicht daran, dass ihnen ein Auto entgegenkommen könnte.

Ich glaube, ich befrage tatsächlich mal den Verkehrsbeauftragten für unsere Stadt.

stellinger - 6. Jul, 09:53

Dessen Meinung . . .

. . . würde mich auch mal interessieren.

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